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INNOVATIONSGUTSCHEINE

Forschung | Förderung

Für kleine und mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen gibt es sogenannte Innovationsgutscheine.

Gemeinsame Projekte starten

Damit kleine und mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen die Forschungskompetenzen von Hochschulen vergünstigt nutzen können, bietet das NRW-Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Kooperation mit dem Projekttragenden Jülich (PJT) sogenannte Innovationsgutscheine an.

Verfahren Innovationsgutscheine

  • Wer kann Anträge stellen?

    Innovationsgutscheine können Unternehmen aller Branchen stellen, die Technologien für ihre Innovationen nutzen wollen und die ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben, vorausgesetzt sie erfüllen die KMU-Definitionen der Europäischen Union:

    • mittelständisches Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und Umsatz weniger 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme weniger 43 Mio. Euro

    • Kleinunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden und Umsatz oder Bilanzsumme weniger 10 Mio. Euro/Jahr

    Bitte beachten Sie, dass ein beantragtes Innovationsvorhaben keine weitere öffentliche Förderung von Land, Bund, EU erhalten darf. Zudem sind die "De-minimis-Vorschriften" der EU zu beachten.

    Es wird grundstätzlich zwischen zwei Arten von Innovationsgutscheinen unterschieden:

  • Innovationsgutschein Typ B
    • externe wissenschaftliche Beratung im Vorfeld der Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen, Verfahrensinnovationen etc.

    • Förderung z. B. für Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien oder Studien zur Fertigungstechnik

    • Förderhöhe max. 5.000 Euro bzw. max. 50% der Ausgaben, die von der beauftragten Hochschule in Rechnung gestellt werden. Kleine Unternehmen erhalten 80% der Ausgaben bzw. max. 5.000 Euro Förderung.

  • Innovationsgutschein Typ F+E
    • prozessbegleitende, externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten bei der Ausgestaltung bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife von innovativen Produkten, Produktionsverfahren, Dienstleistungen etc.

    • Förderung z. B. für Konstruktion, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung etc.

    • Förderhöhe max. 10.000 Euro bzw. max. 50% der Ausgaben, die von der beauftragten Hochschule in Rechnung gestellt werden. Kleine Unternehmen erhalten 80% der Ausgaben bzw. max. 10.000 Euro Förderung.

  • Überschaubarer Aufwand: wann, wie und wo werden Anträge gestellt?
    • Forschungsgegenstand und Leistungen mit Hochschule Hamm-Lippstadt absprechen (noch keinen Vertrag schließen)

    • Antragsformular downloaden und ausfüllen

    • Antrag in ausgedruckter, unterschriebener und digitaler Form bei InnovationsAllianz NRW einreichen

    • De-minimis-Erklärung beifügen

    Anträge können jederzeit gestellt werden. Außerdem ist eine konsekutive Beantragung beider Typen möglich.

  • Projektverlauf: Förderung nach Abschluss
    • Beitragsbescheid erfolgt nach ca. vier Wochen an das antragstellende Unternehmen

    • nach Erhalt des Gutscheins Vertragsabschluss mit Hochschule Hamm-Lippstadt

    • gutscheingefördertes Projekt sollte innerhalb eines Jahres nach Gutscheinerhalt abgeschlossen sein

    • nach Projektabschluss löst Unternehmen Gutschein unter Vorlage der Rechnung der Hochschule Hamm-Lippstadt ein

    • mit Einlösen des Gutscheins wird ein einfacher Verwendungsnachweis (Vordruck: 3 DIN A-4-Seiten-Formular, wenig Text) und kurzer Sachbericht eingereicht

    • danach erfolgt die zeitnahe Bereitstellung der Fördermittel auf Ausgabenbasis

Programm- und Antragsstopp ab dem 01. Oktober 2019

Ab dem 1. Oktober 2019 werden vorerst keine Anträge mehr im Programm Mittelstand.innovativ! entgegengenommen.

Anträge mit postalischem Eingang beim ProjekttragendenJülich nach dem 30. September 2019 können nicht mehr berücksichtigt werden.

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