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Hochschule Hamm-Lippstadt

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HOCHSCHULRAT

Organisation | Aufgaben | Ziele | Personen

Der Hochschulrat ist das oberste Aufsichtsgremium der Hochschule Hamm-Lippstadt. Zu seinen Aufgaben gehören die Beratung des Präsidiums in strategischen Fragen sowie die Aufsicht über dessen Geschäftsführung.

Expertise aus Wirtschaft und Wissenschaft

Der Hochschulrat ist das oberste Aufsichtsgremium der Hochschule Hamm-Lippstadt. Zu seinen Aufgaben gehören die Beratung des Präsidiums in strategischen Fragen sowie die Aufsicht über dessen Geschäftsführung. Die Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren ernannt und sind ehrenamtlich tätig. Sie tagen mehrmals im Jahr, um gemeinsam über die Weiterentwicklung der Hochschule zu beraten.

Der aktuelle Hochschulrat der Hochschule Hamm-Lippstadt setzt sich zusammen aus sechs hochschulexternen Vertreter*innen aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie zwei hochschulinternen Vertretern:

  • Matthias Ferber, Geschäftsführender Gesellschafter der Ferber-Software GmbH, Lippstadt, Vorsitzender
  • Christiane Holz, Leiterin des Studiengangs Informatik und Mitglied des Managements des In-ternational Campus Venlo der Fontys University of Applied Sciences, stellvertretende Vorsitzende
  • Prof. Dr. Evelyn Korn, hauptberufliche Vizepräsidentin für Universitätskultur und Qualitätsentwicklung, Universität Marburg
  • Norbert Rotter, Vorstandsvorsitzender, CEO bei NTT DATA Business Solutions AG, Bielefeld
  • Jürgen Tempelmann, Unternehmer, Hamm
  • Kurt Weigelt, Geschäftsführer Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH
  • Prof. Dr. Alexandra Maßbaum, Studiengangsleiterin "Betriebswirtschaftslehre"; Lehrgebiet "Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Unternehmensbesteuerung, Finanz- und Rechnungswesen", Campus Lippstadt
  • Prof. Dr. Youlia Spivak, Studiengangsleiterin "Interkulturelle Wirtschaftspsychologie"; Lehrgebiet "Arbeits- und Organisationspsychologie", Campus Hamm

Zu den Aufgaben des Hochschulrates gehören nach §21 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen insbesondere:

  • die Mitwirkung bei der Wahl der Mitglieder des Präsidiums und ihrer Abwahl;
  • Empfehlungen zum Hochschulentwicklungsplan
  • die Zustimmung zum Entwurf des Hochschulvertrages mit dem Land
  • die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, zur unternehmerischen Hochschultätigkeit, zur Gründung einer Stiftung und zu einer Übernahme weiterer Aufgaben;
  • die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums und zu den Evaluationsberichten;
  • die Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind; sowie
  • die Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresabschlusses oder die Behandlung eines Jahresfehlbetrages und die Entlastung des Präsidiums.

Zudem bestimmt der Hochschulrat den oder die Wirtschaftsprüfer*in für den Jahresabschluss auf Vorschlag der Kanzlerin oder des Kanzlers für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung und verantwortet die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung eines Jahresfehlbetrages. Als oberster Dienstbehörde im Sinne der beamtenrechtlichen Bestimmungen obliegen dem Gremium darüber hinaus zahlreiche wesentliche Entscheidungen über das Beamtenverhältnis an der Hochschule.

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