Mitbestimmen, Mitwirken, Anhören
Am 21. Januar 2021 wurde der Personalrat der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen der Hochschule Hamm-Lippstadt gewählt. Aufgrund der gestiegenen Anzahl der Mitarbeitenden im wissenschaftlichen Bereich hat sich der Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten auf sieben Personen erhöht. Der Personalrat begleitet alle Entscheidungen der Hochschule in mitbestimmungs-, mitwirkungs- und anhörungspflichtigen Bereichen des Arbeitsrechts. Dazu zählen insbesondere Einstellungen, Beförderungen oder Kündigungen.
Mitbestimmen, Mitwirken, Anhören
Mitglieder des Personalrates an Hochschulen haben zahlreiche Aufgaben und wahren die Interessen der Mitarbeitenden. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Landespersonalvertretungsgesetz NW. Der Personalrat wird frühzeitig in Entscheidungen einbezogen.
Er hat folgende Rechte:
- Mitbestimmungs-,
- Mitwirkungs- und
- Anhörungsrechte.
Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen haben zur Konsequenz, dass eine Dienststelle diese erst nach Zustimmung durch den Personalrat umsetzen darf.
Mitwirkungsrecht bedeutet, dass der Personalrat an einer Entscheidung auf Basis einer Verständigung beider Seiten beteiligt wird. Unter Wahrung der Begründungspflicht kann eine Dienststelle eine solche Maßnahme jedoch auch bei nicht erfolgter Verständigung durchführen.
Bei der sogenannten Anhörung erhält der Personalrat Gelegenheit, sich zu äußern und damit Einfluss auf die Willensbildung der Dienststelle zu nehmen.
Weitere konkrete Aufgaben, neben den Belangen, die sich aus Arbeitsverträgen ergeben, sind u.a.:
- Regelung von Arbeitszeiten und Zeiterfassung
- Kontrolle über die Durchführung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen
- Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten
- Beachtung der Verhütungsvorschriften von Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Entgegennahme von Beschwerden von Beschäftigten
- Förderung der Eingliederung und beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger Schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen
- Beantragung von Maßnahmen zur beruflichen Förderung Schwerbehinderter
- Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und Förderung des interkulturellen Verständnis zwischen ethnischen Gruppen
- Beachtung der Gleichstellung von Frau und Mann