Informationen auf dieser Seite wurden erstmals am 02.03.2020 veröffentlicht und werden laufend aktualisiert.
Inhalte auf dieser Seite
Aktueller Stand und Regelungen zum Coronavirus
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Allgemeine Handlungsempfehlungen und Regelungen
Folgende Maßnahmen werden generell zum Selbstschutz und zum Schutz anderer Personen empfohlen: Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene, Abstand zu anderen Personen (mind. 1,5 Meter), sowie das Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, wenn man positiv auf das Coronavirus getestet ist. Details zu all diesen Maßnahmen und Empfehlungen sind zu finden auf den Webseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) und in den Allgemeinverfügungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.
Hygieneregelungen
Die Hochschule Hamm-Lippstadt bittet darum, zum Schutz aller, folgende Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen:- Empfehlung zum Tragen einer Maske: Die HSHL empfiehlt allen Personen, die sich in den Gebäuden des Campus aufhalten, das Tragen einer Maske (medizinische Maske oder FFP2-Maske).
- Abstand halten: Insbesondere auf Verkehrsflächen und überall dort, wo es möglich ist, ist Abstandhalten (1,5 Meter) weiterhin wichtig.
- Desinfektion: Es stehen Desinfektionsmittelspender zur Handdesinfektion an den Eingängen der HSHL zur Verfügung. Wie eine Händedesinfektion korrekt durchgeführt wird, ist z.B. hier nachzulesen. Auch regelmäßiges Händewaschen ist eine sehr wirksame Schutzmaßnahme, siehe hier.
- Lüftung: Mehrmals am Tag empfiehlt es sich, Räume zu lüften, in denen sich Personen aufhalten. Das Umweltbundesamt empfiehlt das Stoßlüften für im Schnitt 10 bis 15 Minuten. Detailinformationen und Empfehlungen zum Thema Lüften finden Sie hier. In Räumen, in denen keine Fensterlüftung möglich ist, ist durch die jeweilige Lüftungsanlage ein ausreichender Luftaustausch sichergestellt.
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Aktuelle Situation Wintersemester 2022/23 (Stand: 19.09.2022)
Das Wintersemester 2022/23 findet aktuell in voller Präsenz statt. Details können Studierende ihren Stundenplänen entnehmen.
Informationen zu Studium und Lehre
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Verkündungsblatt Nr. 27 / Jahrgang 14 / vom 24.10.2022 / 3. Ordnung zur Änderung der Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre an der Hochschule Hamm-Lippstadt vom 15.12.2021
Corona-Verordnung Sonstige
27.10.2022
Verkündungsblatt Nr. 27 / Jahrgang 14 / vom 24.10.2022 / 3. Ordnung zur Änderung der Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre an der Hochschule Hamm-Lippstadt vom 15.12.2021 -
Verkündungsblatt Nr. 21 / Jahrgang 14 / vom 22.06.2022 / 2. Änderung der Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre an der HSHL vom 15.12.2021
Corona-Verordnung Sonstige
27.06.2022
Verkündungsblatt Nr. 21 / Jahrgang 14 / vom 22.06.2022 / 2. Änderung der Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre an der HSHL vom 15.12.2021 -
Verkündungsblatt Nr. 18 / Jahrgang 14 / vom 23.05.2022 / 1. Ordnung zur Änderung der Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre an der Hochschule Hamm-Lippstadt vom 15.12.2021
Corona-Verordnung Sonstige
24.05.2022
Verkündungsblatt Nr. 18 / Jahrgang 14 / vom 23.05.2022 / 1. Ordnung zur Änderung der Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre an der Hochschule Hamm-Lippstadt vom 15.12.2021
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Erreichbarkeit des Campus Office
Das Team des Campus Office ist momentan nur anteilig vor Ort. Die telefonische Erreichbarkeit ist derzeit regulär nur zu den telefonischen Servicezeiten gegeben:
Jeweils 10:00-12:00 Uhr
Montags bis donnerstags an beiden Campus.Tel.: +49 (0) 2381 8789-199
Bitte wende Dich daher bevorzugt per E-Mail an campusoffice@hshl.de.
Allgemeine Informationen zu den Regelungen der Studien- und Prüfungsorganisation während der Covid 19-Pandemie finden sich weiter unten. Viele Problemstellungen sind sehr individuell. Um diese zu lösen, schildere Dein Anliegen bitte in einer E-Mail an campusoffice@hshl.de. Bitte hierfür die studentische E-Mail-Adresse nutzen und für Rückfragen auch telefonischen Kontaktdaten mit angeben. Das Team des Campus Office wird Dein Anliegen bearbeiten und sich mit Dir in Verbindung setzen.
In der aktuellen Situation versuchen wir, alle Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten. Aufgrund des hohen E-Mailaufkommens bitten wir aber um Verständnis dafür, dass wir die Anfragen priorisieren und nur nach und nach beantworten können.
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Regelungen zur Studien- und Prüfungsorganisation
Die Rahmenprüfungsordnungen sowie die jeweiligen Fachprüfungsordnungen werden durch die Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre an der HSHL in der jeweils gültigen Fassung ergänzt bzw. abgeändert. Hier geht es zur aktuellen Ordnung.
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Digitale Einreichung von Bachelor- und Masterarbeiten sowie von Praxisberichten
Bachelor- und Masterarbeiten können im Sommersemester 2022 weiterhin auch in digitaler Form eingereicht werden. In diesem Fall ist eine E-Mail an campusoffice@hshl.de zu schicken. Die Abschlussarbeit ist als PDF-Datei in einer verschlüsselten ZIP-Datei hinzuzufügen, inklusive der unterschriebenen eingescannten schriftlichen Versicherung zur selbstständigen Bearbeitung, die anschließend im Original nachzureichen ist. Bitte hierfür die studentische E-Mail-Adresse nutzen und für Rückfragen auch telefonischen Kontaktdaten mit angeben. Eine genaue Anleitung zu diesem Vorgehen und zu den Erfordernissen ist im Studienkonto abrufbar. Eine parallele Einreichung der Abschlussarbeit in Papierform darf nicht erfolgen.
Auch Praxisberichte im Sinne der Praktikumsordnung können im Sommersemester 2022 in digitaler Form per E-Mail an campusoffice@hshl.de abgegeben werden. Bitte auch hierfür die studentische E-Mail-Adresse nutzen und für Rückfragen auch telefonischen Kontaktdaten mit angeben.
Alternativ kann die Abgabe weiterhin auch in Papierform an das Campus Office der Hochschule erfolgen. Bitte hierbei folgende Hinweise beachten:
- Die Postanschrift der HSHL lautet: Hochschule Hamm-Lippstadt, Marker Allee 76–78, 59063 Hamm. Diese ist immer zu verwenden, egal ob Du am Campus Hamm oder am Campus Lippstadt studierst.
- Beachte bei Fristsachen die Postlaufzeiten.
- Am Campus Hamm steht zudem ein Fristenbriefkasten (neben dem Verwaltungsgebäude H 2.1), der für die persönliche Abgabe genutzt werden kann. Bitte nur diesen und keinen anderen Briefkasten nutzen. Dieser sollte auch von Studierenden genutzt werden, die am Campus Lippstadt studieren.
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Digitale Einreichung von Anträgen, Formularen und Nachweisen
In der aktuellen Situation werden ausnahmslos alle Anträge, Formulare oder sonstigen Nachweise digital anerkannt. Wenn eine Unterschrift erforderlich ist, unterschreibe zunächst das Dokument und scannen dieses dann mit der Unterschrift ein oder fotografiere es ab. Sende das Dokument bitte per E-Mail an campusoffice@hshl.de.
Alternativ kann die Abgabe weiterhin auch in Papierform an das Campus Office der Hochschule erfolgen. Bitte hierbei folgende Hinweise beachten:
- Die Postanschrift der HSHL lautet: Hochschule Hamm-Lippstadt, Marker Allee 76–78, 59063 Hamm. Diese ist immer zu verwenden, egal ob Du am Campus Hamm oder am Campus Lippstadt studierst.
- Beachte bei Fristsachen die Postlaufzeiten.
- Am Campus Hamm steht zudem ein Fristenbriefkasten (neben dem Verwaltungsgebäude H 2.1), der für die persönliche Abgabe genutzt werden kann. Bitte nur diesen und keinen anderen Briefkasten nutzen. Dieser sollte auch von Studierenden genutzt werden, die am Campus Lippstadt studieren.
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Anmeldung von Bachelor- und Masterarbeiten
- Studierende können das Antragsformular im "Campus Office online" herunterladen und bearbeiten.
- Das ausgefüllte Formular ist als Scan oder Foto an die betreuende Professorin/ den betreuenden Professor zu versenden, welche/r dieses mit einer Mail-Bestätigung an das CO leitet.
- Der betreuende Professor bzw. die betreuende Professorin ist für die Eintragung der Zweitprüferin oder des Zweitprüfers zuständig .
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Kolloquium zu Abschlussarbeiten
- Die Durchführung der Prüfung ist auch per Videokonferenz möglich. Studierende und Prüfende sprechen sich dazu direkt ab. Hierbei ist zu beachten, dass beide Prüfenden (1. und 2. Prüferin/ Prüfer) der Prüfung beisitzen und der Prüfling versichert, sich alleine im Raum aufzuhalten.
- Zu beachten ist die "Handreichung zur Abnahme von mündlichen Videoprüfungen".
- Die Prüfungssituation darf nicht - auch nicht mit Hilfe mobiler Endgeräte - aufgezeichnet werden.
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Auslandsaufenthalte während der Corona-Pandemie
Studierende, die zurzeit über ein Auslandssemester oder Auslandspraktikum nachdenken, sollten Folgendes beachten:
- Natürlich sind Auslandsaufenthalte weiterhin möglich. Seit dem Wintersemester 2021/22 gehen HSHL-Studierenden wieder in nennenswerter Zahl ins Ausland, auch wenn es noch nicht wieder so viele sind wie vor der Pandemie.
- Die Rahmenbedingungen sind zurzeit noch nicht dieselben wie zuvor. Abhängig von der Corona-Lage im Gastland finden Praktika teilweise im Homeoffice statt (unsere Studierenden arbeiten also unter Umständen in ihrer Wohnung im Gastland). Gasthochschulen führen ihre Lehrveranstaltungen möglicherweise digital durch, jedenfalls einen Teil. Auch der Alltag im Gastland kann weiterhin eingeschränkt sein.
- Sie müssen weiterhin damit rechnen, dass die Einreise in Ihr Gastland erschwert ist, oder zeitweise nicht möglich. Ihr Impfstatus und aktueller Teststatus wird darüber bestimmen, ob Sie einreisen dürfen und ob Sie dann zunächst in Quarantäne gehen müssen. Achtung: Nur die Behörden Ihres Gastlandes können Ihnen dazu aktuelle und verbindliche Informationen geben. Nutzen Sie die Website der jeweiligen Botschaft hier in Deutschland als Ausgangspunkt. Lesen Sie ergänzend auch die landesspezifischen Hinweise des Auswärtigen Amtes.
- Auch bei der Rückreise nach Deutschland müssen Sie mit Einschränkungen rechnen. Das Robert-Koch-Institut informiert auf seiner Website über die aktuell gültigen Regeln (Virusvariantengebiete und Risikogebiete).
- Fassen Sie einen "Plan B" für den Fall, dass ihr Auslandsvorhaben doch nicht stattfinden kann. Wer alternativ ein Inlandspraktikum ins Auge fasst, kann die Tatsache nutzen, dass der Zeitraum relativ frei wählbar ist. Beispiel: Um vor Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2023 die üblichen 16 Wochen Praktikum zu absolvieren, reicht es aus, wenn das Vorhaben im Verlauf des Novembers 2022 beginnt.
- Achten Sie darauf, ob für den Zeitraum Ihres geplanten Auslandsaufenthaltes an der HSHL weiterhin Sonderregelungen wie die Corona-Kompensationsordnung gelten. Darin war – Stand Dezember 2021 zuletzt für das Wintersemester 2021/22 – unter anderem festgelegt, dass bei 16 Wochen Pflichtpraktikum ausnahmsweise 12 Wochen Praktikumsdauer genügen. Sie finden diese und andere Sonderregelungen über die HSHL-Startseite (Suchfunktion, Stichwort "Corona", Registerkarte "Mitteilungen").
Bei Fragen zu Auslandsaufenthalten steht das International Office gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns per E-Mail oder Telefon (02381 8789-140) an.
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Ausstellen von Bescheinigungen
- Bescheinigungen, die nicht automatisiert zur Verfügung gestellt werden, sind beim Campus Office zu beantragen. Dies sollte per Mail an das Campus Office erfolgen. In beiden Fällen ist das entsprechende Formular ausgefüllt einzureichen. Die Formulare stehen zum Download im Studienkonto zur Verfügung.
- Bescheinigungen werden vom Campus Office je nach Art der Bescheinigung per Mail an die studentische Adresse oder auf dem Postweg versendet.
- Zeugnisse und Urkunden werden bis auf Weiteres mit Einschreiben und Rückschein versendet.
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Einschreibung Master
- Anträge auf Immatrikulation bleiben auch nach Ablauf der üblichen Einschreibungsfrist aktiv, eine spätere Immatrikulation ist also möglich.
- Über die Frist wird entschieden, sobald die HSHL wieder in den Regelbetrieb geht.
- Die Zahlung des Semesterbeitrags soll zur ursprünglichen Frist erfolgen und wird erstattet, wenn es nicht zur Zulassung kommt.
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Verzögerung bei der Einschreibung ins Masterstudium
Falls sich nach dem Bachelor-Abschluss auf Grund der aktuellen Situation die Einschreibung in ein geplantes Masterstudium verzögern sollte:
Mit dem Abschluss an der HSHL läuft eine 6-wöchige Deaktivierungsfrist für den jeweiligen HSHL-Account los. Sollte ein Masterstudium an der HSHL geplant sein und sich die Einschreibung verzögern, melden sich Betroffene bitte unter help@hshl.de mit dem Betreff "Verlängerung der Deaktivierungsfrist aufgrund Masterstudium". -
Anmeldung von Studierenden in Lernplattformkursen beim Übergang zwischen Bachelor- und Masterstudium
Wenn Studierende sich derzeit kurz vor Ende ihres Bachelorstudiums befinden und nur noch auf letzte Noten oder Leistungsnachweise warten, bevor sie sich vollständig in einen Masterstudiengang der HSHL einschreiben können, können sie trotzdem bereits die digitalen Lehrangebote des entsprechenden Masterstudiengangs wahrnehmen. Hierzu reicht das Absenden einer einfachen E-Mail an das Zentrum für Wissensmanagement (help@hshl.de) mit der Bitte um Anmeldung in den entsprechenden Kursen der Lernplattform. Dies ist insbesondere auf Grund der aktuellen Lage auch ohne bereits erfolgte Immatrikulation möglich.
Informationen für Beschäftigte mit Kind(ern)
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Hilfreiche Links
- Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW stellt aktuelle Informationen für Eltern zur Verfügung, u.a. zur aktuellen Coronabetreuungsverordnung. Diese Informationen sind mehrsprachig vorhanden.
- Das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat eine Übersicht zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten erstellt. Dort erhalten Eltern bspw. Informationen zu den Hygienemaßnahmen oder zur richtigen Verhaltensweise bei Erkältungssymptomen des Kindes.
- Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Übersichtsseite zur schrittweisen Überwindung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen erstellt. Unter anderem erhalten Familien dort Informationen zu Unterstützungsleistungen bei Einkommensausfällen und zum Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona".
- Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter NRW informiert alleinerziehende Eltern, z.B. über Kinderkrankentage, und gibt eine Übersicht über sonstige Hilfestellungen.
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Informationen zu den arbeitsrechtlichen Folgen der Corona-Pandemie zusammengestellt. Unter anderem werden dort auch Fragen zur Kinderbetreuung bei Erkrankung des Kindes bzw. Schließung der Betreuungseinrichtung beantwortet.