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Hochschule Hamm-Lippstadt

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PERSONALRAT TECHNIK UND VERWALTUNG

Mitbestimmung

Der Personalrat begleitet alle Entscheidungen der Hochschule in mitbestimmungs-, mitwirkungs- und anhörungspflichtigen Bereichen des Arbeitsrechts.

Mitbestimmen und Mitwirken

Der Personalrat Technik und Verwaltung vertritt die Interessen der Mitarbeitenden der Hochschule Hamm-Lippstadt gemäß dem Landespersonalvertretungsgesetz NW. Der Personalrat wird frühzeitig in Entscheidungen einbezogen und hat verschiedene Rechte:

  • Informationsrecht: Die Dienststellenleitung ist verpflichtet, den Personalrat rechtzeitig und umfassend zu informieren und alle erforderlichen Unterlagen bereitzustellen, damit das Gremium seine Aufgabe ordnungsgemäß erfüllen kann.
  • Anhörungsrecht: Der Personalrat hat das Recht, sich bei Anhörungen zu äußern und Einfluss auf die Entscheidungsfindung der Dienststelle zu nehmen.
  • Mitwirkungsrecht: Der Personalrat wird bei Entscheidungen einbezogen, basierend auf einer Verständigung beider Seiten.
  • Mitbestimmungsrecht: Bei Maßnahmen, die der Mitbestimmung unterliegen, muss der Personalrat zustimmen, bevor sie umgesetzt werden dürfen.

Zu den allgemeinen Aufgaben nach § 64 LPVG gehören:

  • Die Regelung und Erfassung von Arbeitszeiten
  • Die Einhaltung von Gesetzen und Vereinbarungen zugunsten der Beschäftigten
  • Die Wahrung der Vereinigungsfreiheit
  • Die Einhaltung von Unfallverhütungs- und Gesundheitsbestimmungen
  • Die Bearbeitung von Beschwerden
  • Die Förderung der Eingliederung und beruflichen Entwicklung von Schwerbehinderten und anderen Schutzbedürftigen
  • Die Beantragung von Maßnahmen zur beruflichen Förderung von Schwerbehinderten
  • Die Integration ausländischer Mitarbeiter und die Förderung des Verständnisses zwischen verschiedenen Kulturen
  • Die Gleichstellung von Frauen und Männern

Die Hochschule Hamm-Lippstadt hat am 05.07.2023 den Personalrat Technik und Verwaltung gewählt.

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