Direkt zum Hauptmenü, zum Inhalt, zur Startseite, zu myHSHL

Hochschule Hamm-Lippstadt

Links für den schnellen Einstieg

Sprache wählen

Zu myHSHL wechseln

BARRIEREFREIHEIT

Teilhabe an Informationen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hochschule Hamm-Lippstadt hat den Anspruch, ihre Website entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl für die Technik (Browser, Betriebssystem) als auch für den Inhalt (Verständlichkeit, Lesbarkeit, Benutzerfreundlichkeit).

Die Hochschule Hamm-Lippstadt hat ihren Internetauftritt in der vorliegenden Version 2015 veröffentlicht. Zur Überprüfung der Barrierefreiheit wurde die Webseite www.hshl.de 2020 mehrfach im BITV-Selbsttest untersucht. Dabei handelt es sich um ein relativ neues Testverfahren, das auf neuen Anforderungen beruht.

Den Testergebnissen folgend wurden Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen. Dennoch ist die Seite derzeit für Menschen mit Behinderungen „eingeschränkt zugänglich" ist. Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür benötigen wir noch etwas Zeit, denn teilweise muss in die Programmierung der Seite eingegriffen werden. 

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.hshl.de (ohne Subdomains) gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: BITV-Selbstbewertung

Zuletzt geprüft am: 22.09.2021

Bewertung: nach BITV/WCAG

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
    Begründung: Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
  • Für eingebundene Videos stehen nur teilweise Untertitel oder vollständige Transkription zur Verfügung.
    Begründung: Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung (nach §10 Absatz 2 L-BGG) ist oben Genanntes noch nicht vollumfänglich umgesetzt. Wir sind bemüht, das umgehend zu verbessern. Da die Videos über die Videoplattform Youtube zur Verfügung gestellt werden, können dort automatisierte Untertitel generiert werden.
  • Anderssprachige Wörter sind noch nicht vollständig ausgezeichnet
    Begründung: Aufgrund der umfangreichen Inhalte und der häufigen Verwendung anderssprachiger Begriffe wie Bachelor oder Master konnten die HTML-Ergänzungen noch nicht vollständig abgeschlossen werden. Bei den Überschriften muss in die Programmierung eingegriffen werden. Dies wird sukzessive angepasst.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. September 2021 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 23. September 2021 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf der HSHL-Website auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung und geben Sie bitte die URL der Seite an. Sie können dazu auch den Button "Barriere melden" in der Leiste am oberen Ende der Webseite nutzen. 

Ansprechperson:
Johanna Bömken
Leiterin Stabsstelle Kommunikation und Marketing
E-Mail: johanna.boemken@hshl.de
Telefon: 02381 87 89-105

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des 
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderung
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der Hochschule Hamm-Lippstadt.

Die Hochschule Hamm-Lippstadt bietet Informationen zum Thema Studium, Gebäude, Studiengänge sowie Tipps zum Umgang mit der Webseite in Leichter Sprache.

Für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen wird auf der Webseite eine Möglichkeit geboten, den Kontrast auf schwarz-weiß umzustellen. Dies verbessert die Lesbarkeit von Texten.

Inhalte in Gebärdensprache werden baldmöglichst zur Verfügung gestellt.

© 2024 Hochschule Hamm-Lippstadt

Top