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Auslandsaufenthalte

Auslandspraktikum und Auslandssemester

Wir beraten zu allen Fragen rund ums Thema "Auslandsaufenthalte im Studium".

Aktuelle Hinweise

Partnerhochschul-Tipp: Kanazawa Institute of Technology (Japan)

Die mit knapp 6.500 BA-Studierenden und etwa 500 MA-Studierenden recht kleine Hochschule bietet aktuell nur Lehre auf Japanisch an. Die HSHL konnte daher ein Sonderprogramm für HSHL-Studierende abstimmen: Mitarbeit in einem Projekt von Lehrenden und/oder Studierenden. Tauch ein in die japanische Kultur! 

Bis 30. November bewerben: „RISE Weltweit“ – Forschungspraktikum mit DAAD-Stipendium

Im Rahmen des RISE-Programms (Research Internships in Science and Engineering) vermittelt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Dir ein Forschungspraktikum im Ausland, und dazu gibt es ein großzügiges Stipendium. Das ist also das Komplettpaket aus Praktikum und umfangreicher Finanzierung – sehr praktisch!

Erfahrung fürs Leben

Joshua Schubert hat sich für ein Auslandssemester an der Udayana University auf der indonesischen Insel Bali entschieden. Lass Dir von ihm erzählen, was er erlebt hat, und schau Dir auf Studieren weltweit noch mehr Beiträge von ihm und vielen weiteren Studierenden an.

Entdecke die Welt!

Das Studium ist eine tolle Gelegenheit dafür. Wir beraten Dich zu allen Fragen, die sich im Vorfeld ergeben, unter anderem zur Finanzierung, zur Anerkennung im Rahmen des HSHL-Studiums und zum Visum. Grundlegende Informationen erhältst Du außerdem bei unseren Infoveranstaltungen, die mehrmals im Semester stattfinden. Einmal im Jahr, meist im November, bieten wir eine ganze Veranstaltungsreihe an: Entdecke die Welt! Infotage zu Auslandsaufenthalten im Studium.

Kooperationen und Eigeninitiative

Wir kooperieren mit Hochschulen von England bis Thailand. Die meisten Kooperationen haben wir gezielt für den Studierendenaustausch eingerichtet, und meist ist vereinbart, dass unsere Studierenden an der Partnerhochschule keine Studiengebühren bezahlen müssen. In der EU, Norwegen und Türkei gibt es das Erasmus-Stipendium automatisch dazu, wenn Du Dich erfolgreich auf den Austauschplatz beworben hast. Wichtig: Nicht jede Partnerhochschule ist für Deinen Studiengang freigegeben – Einzelheiten erfährst Du im International Office. 

Ein Austauschsemester an einer Partnerhochschule ist nicht die einzige Möglichkeit. Es sind auch „Freemover“-Aufenthalte an anderen Hochschulen möglich, oder natürlich ein Auslandspraktikum. Jede Variante hat ihre Vorteile. 

  • Der Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule bringt neben der engen Betreuung durch uns in den meisten Fällen den weiteren Vorteil mit sich, dass für das Studium vor Ort keine Gebühren gezahlt werden müssen (es gibt einige Ausnahmen, über die Dich das International Office gern informiert).
  • Alternativ zu einem Auslandssemester an einer Partnerhochschule kannst Du Dein Auslandssemester auch eigenständig als Freemover organisieren, an einer Hochschule Deiner Wahl. Die Bewerbung erfolgt nicht über das International Office der HSHL, sondern direkt bei der jeweiligen Wunschhochschule. Als Freemover zahlst Du üblicherweise Studiengebühren an der Gasthochschule. 
  • Auf keinen Fall vergessen: Ein Auslandssemester an einer Hochschule – egal ob Partnerhochschule oder nicht – ist nur die eine Möglichkeit. Auch ein Praktikum im Ausland ist möglich, und das ist eine tolle Verbindung von Auslandserfahrung mit Arbeitserfahrung. Auch bei diesem Vorhaben unterstützen wir Dich!

Unsere Stipendienprogramme

Ein Semester im Ausland zu verbringen, kann unter Umständen mit erheblichen Kosten verbunden sein. Wie viel es genau kostet, kommt immer darauf an, wo es hingeht und was Du vorhast. Es gibt aber eine Reihe von Finanzierungsmöglichkeiten, wie Auslands-BAföG und verschiedene Stipendien, mit denen Du ein Studium oder ein Praktikum im Ausland finanzieren kannst.  Einen Teil der Kosten kannst du in der Regel über das Erasmus-Programm oder über das PROMOS-Programm abdecken, die direkt bei uns an der Hochschule vergeben werden. 

Vorab wichtig: Auslands-BAföG kann unter Umständen auch erhalten, wer im Inland keinen BAföG-Anspruch hat und auch ein Blick in die Stipendiendatenbank des DAAD kann sich lohnen!

 

Europa entdecken mit Erasmus-Stipendium

  • Darum geht es: Nähe und Vielfalt Europas entdecken mit Förderung der EU

    Im Rahmen des Erasmus-Programms (auch unter „Erasmus+" bekannt) stellt die EU uns Fördermittel zur Verfügung, die wir an Dich für Deinen Auslandsaufenthalt weitergeben. Gefördert werden zwei Mobilitätsformen: Ein Auslandssemester an einer von unseren Erasmus-Partnerhochschulen oder ein Praktikum in einem beliebigen Erasmus-Programmland (außer Deutschland). Im Falle eines Auslandssemester gilt: Wenn Du Dich erfolgreich auf den Austauschplatz bewirbst, gibt es das Erasmus-Stipendium automatisch dazu.

  • So viel Förderung gibt es

    Das Studium an einer Erasmus-Partnerhochschule fördern wir vom ersten Pflichttag (Beginn der Orientierungsveranstaltungen) bis zur letzten Prüfung des Auslandssemesters. Das wird taggenau berechnet. Die Förderung für ein Auslandspraktikum können wir theoretisch vom ersten bis zum letzten Arbeitstag vergeben. Aber bei der Praktikumsförderung hängt es vom Budget ab, das wir für das jeweilige Jahr von der EU erhalten; in manchen Jahren müssen wir diese Art der Erasmus-Förderung beispielsweise auf 120 Tage beschränken. Wichtig: Du musst in jedem Fall Fristen einhalten, die Du weiter unten findest.

    Wie viel Förderung es dann pro Monat (und Tag) gibt, hängt von deinem Zielland ab, von der Art des Aufenthaltes, und davon, ob du Anspruch auf eine Zusatzförderung (auch "social top-ups" genannt) hast, etwa wenn Deine Eltern keinen Studienabschluss haben und Du deshalb als „Erstakademikerin“ oder „Erstakademiker“ zählst (dazu unten mehr unter dem Stichwort Besondere Zulagen). Hier die Förderraten nach Ländern:

    • In Ländergruppe 1 (Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Republik Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden) erhältst Du einen Grundförderbetrag von 600 EUR pro Monat (bzw. 30 Tage). 
    • In Ländergruppe 2 (Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern) erhältst Du einen Grundförderbetrag von 540 EUR pro Monat (bzw. 30 Tage). 

    Die aufgelisteten Förderraten gelten für Aufenthalte im akademischen Jahr 2025/26 mit Mitteln aus dem entsprechenden Projektjahr 2025. Sollten wir aus Vorjahren sogenannte Restmittel übrig haben und auf diese zurückgreifen müssen, können die Förderraten abweichen - darüber informieren wir im konkreten Fall individuell und zeitnah.

  • Nicht verpassen: Besondere Zulagen und Möglichkeiten im Erasmus-Programm
    • Falls du ein Praktikum durchführst gibt es 150 EUR zusätzlich im Monat - den sogenannten "SMP-Zuschlag".
    • In vielen Fällen kannst du im Monat 250 Euro zusätzlich im Rahmen eines sogenannten "social top-ups" erhalten, beispielsweise wenn deine Eltern keinen Studienabschluss haben („Erstakademikerin“/„Erstakademiker“). Weitere Informationen erhältst Du in unserer Beratung.
    • Seit dem Akademischen Jahr 2025/26 (Erasmus-Projektjahr 2025) wird für jede Mobilität eine sogenannte Reisekostenbeihilfe ausgezahlt. Solltest du gemäß Programmrichtlinien "nachhaltig reisen", fällt deine Reisekostenbeihilfe nochmal höher aus, als wenn du nicht nachhaltig reist. Weitere Informationen erhältst Du in unserer Beratung.
    • Sonderfall Graduiertenpraktika: Auch im Anschluss an Deinen Studienabschluss kannst Du ein Stipendium erhalten, wenn Du ein Auslandspraktikum im Erasmus-Raum absolvierst. Die Bewerbung muss erfolgen, so lange Du noch an unserer Hochschule immatrikuliert bist. Weitere Informationen in unserer Beratung.
  • So funktioniert es

    Förderung für ein Auslandssemester an einer von unseren Erasmus-Partnerhochschulen: Das sind die in der EU, in Norwegen und in der Türkei. Wie weiter oben bereits beschrieben: Wenn Du Dich erfolgreich auf den Austauschplatz bewirbst, gibt es das Erasmus-Stipendium automatisch dazu.

    Förderung für ein Praktikum in einem beliebigen Erasmus-Programmland: Diese Art von Förderung gibt es für Praktika in allen 27 EU-Ländern (außer Deutschland, weil es ein Auslandsaufenthalt sein muss) sowie in Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und in der Türkei. Lediglich Aufenthalte an den folgenden Einrichtungen können nicht gefördert werden, um Interessenskonflikte und Doppelförderung zu vermeiden:

    • EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen
    • Einrichtungen, die EU-Programme verwalten

    Die Austauschplätze und die Praktikumsförderungen werden von unserer Hochschule selbst in einem Auswahlverfahren vergeben. Wir haben die folgenden Kriterien festgelegt:

    • Vorbereitung, Durchführbarkeit und Schlüssigkeit des Vorhabens (im Rahmen eines Motivationsschreibens kannst Du Dich hierzu äußern)
    • Akademische Leistungen (z.B. Noten, Anzahl bisher erreichte Credit Points)
    • Bisherige finanzielle Förderung durch die Hochschule Hamm-Lippstadt, insbesondere innerhalb des Erasmus-Programms
    • Weitere bereits vorhandene Zuschüsse für das Vorhaben (z.B. Stipendien)
    • Gesellschaftliches Engagement

    Gerne beraten wir Dich bei Bedarf.

Weltweite Förderung mit PROMOS-Stipendium

  • Darum geht es: Zuschuss sichern für Aufenthalte, die wir nicht mit Erasmus-Stipendien fördern dürfen

    Das PROMOS-Stipendienprogramm des DAAD, das vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gefördert wird, vergibt Teilstipendien für Studierende zur Unterstützung von Studienaufenthalten und Praktika im Ausland. Das Programm bietet eine finanzielle Unterstützung für alle, die bei einem Auslandsaufenthalt von maximal sechs Monaten Dauer keine Förderung durch Erasmus oder direkt über den DAAD – aus dessen eigenen Stipendienprogrammen wie etwa HAW.International – erhalten.

  • So viel Förderung gibt es

    Der DAAD hat Stipendienraten festgelegt, die je nach Zielland zwischen 350 und 550 Euro pro Monat liegen. Aber: Dieses Programm ist finanziell nicht so gut ausgestattet wie das Erasmus-Programm der EU. Die Förderdauer liegt in der Regel bei ein bis zwei Monaten, auch wenn Du länger im Ausland studierst oder ein längeres Auslandspraktikum absolvierst. Es geht also – falls Du Dich erfolgreich bewirbst– meist um weniger als 1.000 Euro Gesamtförderung. Deshalb ist das PROMOS-Stipendium nur als kleiner Zuschuss zu werten. Eine grundständige Finanzierung sollte gesichert sein.

  • So funktioniert das

    Förderung für Studien- und Forschungsaufenthalte weltweit: Gefördert werden Studienaufenthalte im europäischen und außereuropäischen Ausland mit einer Mindestdauer von einem Monat. (Innerhalb Europas können lediglich Aufenthalte an Hochschulen gefördert werden, die keine Erasmus-Partnerhochschulen sind.)

    Förderung für Praktika im außereuropäischen Ausland: Gefördert werden Aufenthalte im außereuropäischen Ausland mit einer Mindestdauer von einem Monat.

    Grundsätzlich können sowohl Aufenthalte im Sommer- wie auch im Wintersemester gefördert werden. Für einen Aufenthalt im folgenden Wintersemester ist der 1. Juni Stichtag der Bewerbungsfrist. Für einen Aufenthalt im folgenden Sommersemester ist der 1. Januar der Stichtag.

    Für eine erfolgreiche Bewerbung sind folgende Bedingungen zu beachten.

    • Immatrikulation an der Hochschule Hamm-Lippstadt zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des gesamten Auslandsaufenthaltes.
    • Eine gleichzeitige Förderung durch PROMOS und Stipendien aus anderen öffentlichen Mitteln ist nicht erlaubt. (Ausnahme: Deutschland-Stipendium und BAföG). Eine gleichzeitige Förderung durch PROMOS und Begabtenförderwerke oder private Stiftungen ist wiederum gestattet.
    • Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn für die betreffende Region keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.

    Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kannst Du Dich um ein PROMOS-Stipendium bewerben. Die Stipendien werden von unserer Hochschule selbst in einem Auswahlverfahren vergeben. Wir haben die folgenden Kriterien festgelegt:

    • Vorbereitung, Durchführbarkeit und Schlüssigkeit des Vorhabens 
    • Akademische Leistungen (z.B. Noten, Anzahl bisher erreichte Credit Points)
    • Vorhandene Kenntnisse der Arbeitssprache
    • Gesellschaftliches Engagement

    Wir beraten Dich bei Bedarf.

  • Das ist sonst noch zu beachten

    Es gibt nur eine begrenzte Anzahl an Stipendien und ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Die Entscheidung über die Förderung im Rahmen des PROMOS-Programmes wird durch eine Auswahlkommission auf Grundlage der eingereichten Unterlagen gefällt. Die Entscheidung wird in der Regel bis sechs Wochen nach Bewerbungsfrist mitgeteilt. Die Auswahlkommission berücksichtigt nur vollständige Bewerbungsunterlagen, die fristgerecht eingereicht werden.

    Die Entscheidung wird als Gesamtbetrachtung der oben genannten Kriterien getroffen. Im Einzelfall können weitere Umstände der Bewerbung in die Entscheidung einfließen.

    Die PROMOS-Förderung ist bei der Beantragung von Auslands-BAföG anzugeben. Beim Auslands-BAföG besteht eine Anrechnungsfreiheit von 300 Euro pro Monat.

    Der DAAD bietet Studierenden den Abschluss einer Auslandsversicherung an (eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung). Die Mindestversicherungslaufzeit beträgt einen Monat.

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