Direkt zum Hauptmenü, zum Inhalt, zur Startseite, zu myHSHL

Hochschule Hamm-Lippstadt

Links für den schnellen Einstieg

Sprache wählen

Zu myHSHL wechseln

ERASMUS

Finanzielle Förderung | Online-Sprachkurse | Gebührenfreies Studium an Partnerhochschulen

Für Euren Aufenthalt an einer europäischen Partnerhochschule oder Euer Auslandspraktikum könnt Ihr finanzielle Förderung erhalten. Bewerbt Euch für das Erasmus-Programm der Europäischen Union und profitiert von der Förderung und von weiteren Leistungen wie kostenlosen Online-Sprachkursen.

Europa entdecken!

Im Rahmen des Erasmus-Programms stellt die EU Fördermittel zur Verfügung, die Euch die Finanzierung Eures Auslandsaufenthaltes erleichtern sollen. Das gilt unter anderem, falls Ihr Euer Auslandssemester an einer von unseren Erasmus-Partnerhochschulen absolviert. Das sind die Partner in der EU, in Norwegen und in der Türkei.

Wenn Ihr Berufserfahrung im Ausland sammeln möchtet, kann Euch die EU ebenfalls finanziell unterstützen. Ihr könnt Euch für die Förderung bewerben, wenn Ihr ein Praktikum in einem der Erasmus-Programmländer plant. Dazu gehören alle 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.

Für ein Praktikum in Deutschland können wir allerdings keine Erasmus-Förderung vergeben – schließlich werden nur Auslandspraktika gefördert.

Welche Maßnahmen gibt es?

  • Auslandsstudium für Studierende (SMS)

    Mit Erasmus könnt Ihr während des Praxis- bzw. Auslandssemesters in einem anderen europäischen Land studieren und dort Eure sozialen und kulturellen Kompetenzen erweitern – ein echter Pluspunkt für den Berufsstart.

    Leistungen

    Wer sich erfolgreich für einen Austauschplatz an einer unserer Erasmus-Partnerhochschulen bewirbt, erhält eine Befreiung von den Studiengebühren an der Gasthochschule. Außerdem nimmt die Bewerbung – parallel zur Zuteilung der Austauschplätze – auch am Vergabeprozess für Erasmus-Förderung teil. Studierende, die einen Austauschplatz zugesprochen bekommen, können für den Aufenthalt deshalb zusätzlich die folgenden Leistungen erhalten (Informationen zu den Sonderzuschüssen bekommt Ihr beim International Office):

    • Finanzielle Förderung, je nach Zielland zwischen 490 und 600 Euro pro Monat
    • Sonderzuschuss für erwerbstätige Studierende 
    • Sonderzuschuss für Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
    • Sonderzuschuss für Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
    • Sonderzuschuss für Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kind oder Kindern durchführen
    • Sonderzuschuss für nachhaltiges Reisen
    • Ein Teil der Geförderten kann darüber hinaus an einem Online-Sprachkurs teilnehmen, um sich auf die Arbeitssprache an der Gasthochschule oder auf die Landessprache vorzubereiten. Diese Kurse sind für fast alle europäischen Sprachen verfügbar, von Englisch bis Portugiesisch.

    Es ist möglich, gleichzeitig Auslands-BAföG zu beziehen. Weil die Erasmus-Förderung den Freibetrag von 300 Euro pro Monat übersteigt, schmälert sie aber den Umfang des BAföG (oder die Chancen darauf, es überhaupt zu erhalten).

    Bewerbung

    Die Austauschplätze und die finanzielle Förderung werden von der Hochschule Hamm-Lippstadt in einem Auswahlverfahren vergeben. Die Hochschule hat die folgenden Kriterien festgelegt:

    • Vorbereitung, Durchführbarkeit und Schlüssigkeit des Vorhabens 
      - In Deinem Motivationsschreiben kannst Du Dich hierzu äußern
      - In Bachelor-Studiengängen: Wird der Aufenthalt im Rahmen des Praxis-/Auslandssemesters durchgeführt? Vorhaben im Rahmen dieses Semesters erhalten Priorität
    • Akademische Leistungen (z.B. Noten, Anzahl bisher erreichte Credit Points)
    • Qualität der Bewerbungsunterlagen (z.B. Sorgfalt)
    • Bisherige finanzielle Förderung durch die Hochschule Hamm-Lippstadt, insbesondere innerhalb des Erasmus-Programms
    • Weitere bereits vorhandene Zuschüsse für das Vorhaben (z.B. Stipendien)
    • Gesellschaftliches Engagement

    Die Entscheidung wird als Gesamtbetrachtung der genannten Kriterien getroffen. Im Einzelfall können weitere Umstände der Bewerbung in die Entscheidung einfließen.

    Nähere Informationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen findet Ihr im Bewerbungsformular für Partnerhochschulen. Ein Rechtsanspruch auf einen Austauschplatz und Förderung besteht nicht.

    Versicherung

    Für die Dauer des Auslandsaufenthaltes seid Ihr gefordert, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Erasmus-Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Eine Übersicht findet Ihr hier.

  • Auslandspraktikum für Studierende (SMP)

    Ihr wollt Berufserfahrung sammeln und gleichzeitig eure Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte ausbauen? Das Erasmus-Programm unterstützt Euch dabei. Die Förderung ist verfügbar für Auslandspraktika in Unternehmen und anderen Einrichtungen in einem der 33 Erasmus-Länder. Dazu gehören alle Mitgliedstaaten der EU, die Türkei, Island, Norwegen, Nordmazedonien und Liechtenstein. Das Vorhaben muss eine Dauer von mindestens zwei Monaten haben. Geförderte Praktika im Wintersemester dürfen bereits in den letzten Wochen des Sommersemesters beginnen, z. B. in der zweiten Julihälfte.

    Aufenthalte an den folgenden Einrichtungen können nicht gefördert werden, um Interessenskonflikte und Doppelförderung zu vermeiden:

    • EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen
    • Einrichtungen, die EU-Programme verwalten

    Leistungen

    Wer sich mit seinem Praktikumsvorhaben erfolgreich für Erasmus-Förderung bewirbt, erhält für den Aufenthalt die folgenden Leistungen (Informationen zu den Sonderzuschüssen bekommt Ihr beim International Office):

    • Finanzielle Förderung, je nach Zielland zwischen 435 und 555 Euro pro Monat 
    • Sonderzuschuss für erwerbstätige Studierende
    • Sonderzuschuss für Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
    • Sonderzuschuss für Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
    • Sonderzuschuss für Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kind oder Kindern durchführen
    • Sonderzuschuss für nachhaltiges Reisen
    • Ein Teil der Geförderten kann darüber hinaus an einem Online-Sprachkurs teilnehmen, um sich auf die Arbeitssprache des betreffenden Unternehmens oder auf die Landessprache vorzubereiten. Diese Kurse sind für fast alle europäischen Sprachen verfügbar, von Englisch bis Portugiesisch.

    Es ist möglich, gleichzeitig Auslands-BAföG zu beziehen. Weil die Erasmus-Förderung den Freibetrag von 300 Euro pro Monat übersteigt, schmälert sie aber den Umfang des BAföG (oder die Chancen darauf, es überhaupt zu erhalten).

    Graduiertenpraktika

    Studierende können auch im Anschluss an ihren Studienabschluss noch eine Förderung erhalten, wenn sie ein Auslandspraktikum im Erasmus-Raum absolvieren. Die Bewerbung muss erfolgen, so lange Ihr noch an unserer Hochschule immatrikuliert seid. Bewerbungen für Graduiertenpraktika nehmen wir laufend entgegen: Die Fristen im Juni und Januar sind für Euch in diesem Fall nicht relevant. Die Förderung beginnt dann frühestens ab der Exmatrikulation und ist maximal für die darauffolgenden zwölf Monate möglich. Weitere Informationen gibt es auf Anfrage im International Office.

    Bewerbung

    Die Förderung wird von der Hochschule Hamm-Lippstadt in einem Auswahlverfahren vergeben. Die Hochschule hat die folgenden Kriterien festgelegt:

    • Vorbereitung, Durchführbarkeit und Schlüssigkeit des Vorhabens
      • In Deinem Motivationsschreiben kannst Du Dich hierzu äußern
      • In Bachelor-Studiengängen: Wird der Aufenthalt im Rahmen des Praxis-/Auslandssemesters durchgeführt? Vorhaben im Rahmen dieses Semesters erhalten Priorität
    • Akademische Leistungen (z. B. Noten, Anzahl bisher erreichte Credit Points)
    • Qualität der Bewerbungsunterlagen (z. B. Sorgfalt)
    • Bisherige finanzielle Förderung durch die Hochschule Hamm-Lippstadt, insbesondere innerhalb des Erasmus-Programms
    • Weitere bereits vorhandene Zuschüsse für das Vorhaben (z. B. Stipendien, Praktikumsgehalt)
    • Gesellschaftliches Engagement

    Die Entscheidung wird als Gesamtbetrachtung der genannten Kriterien getroffen. Im Einzelfall können weitere Umstände der Bewerbung in die Entscheidung einfließen.

    Nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen werden berücksichtigt (Posteingang spätestens zum Ende des genannten Tages). Nähere Informationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen findet Ihr im Bewerbungsformular. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Versicherung

    Für die Dauer des Auslandsaufenthaltes seid Ihr gefordert, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Für alle Teilnehmer am Erasmus-Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Eine Übersicht findet Ihr hier.

  • Darlehen für Studierende

    Das Erasmus-Programm bietet Studierenden, die ein ganzes Master-Studium in Europa absolvieren möchten, die Möglichkeit, dafür ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen.

  • Für Lehrende und Hochschulpersonal

    Lehrende und Hochschulpersonal können im Rahmen der Programmlinien STA (Mobilität zu Lehrzwecken) und STT (Mobilität zu Fort- und Weiterbildung) Förderung erhalten. Außerdem können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen. Informationen für Lehrende und Hochschulpersonal gibt es auf Anfrage im International Office.

Welchen Umfang hat die Förderung?

© 2024 Hochschule Hamm-Lippstadt

Top