Europa entdecken!
Im Rahmen des Erasmus-Programms stellt die EU Fördermittel zur Verfügung, die Euch die Finanzierung Eures Auslandsaufenthaltes erleichtern sollen. Das gilt unter anderem, falls Ihr Euer Auslandssemester an einer von unseren Erasmus-Partnerhochschulen absolviert. Das sind die Partner in der EU, in Norwegen und in der Türkei.
Wenn Ihr Berufserfahrung im Ausland sammeln möchtet, kann Euch die EU ebenfalls finanziell unterstützen. Ihr könnt Euch für die Förderung bewerben, wenn Ihr ein Praktikum in einem der Erasmus-Programmländer plant. Dazu gehören alle 28 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.
Für ein Praktikum in Deutschland können wir allerdings keine Erasmus-Förderung vergeben – schließlich werden nur Auslandspraktika gefördert.
Hinweis zum Brexit: Es ist unklar, ob die britische Regierung und die Europäische Union eine Einigung zur Zukunft des Erasmus-Programms erzielen werden. Möglicherweise wird das Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland) auch nach dem Brexit zum Erasmus-Raum gehören, so dass wir Praktika in diesem Land weiterhin fördern können. Es erscheint aber ebenso möglich, dass das Land nicht nur aus der Europäischen Union austritt, sondern auch aus dem Erasmus-Raum. Aktuelle Informationen erhaltet Ihr auf Anfrage im International Office.
Welche Maßnahmen gibt es?
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Auslandsstudium für Studierende (SMS)
Mit Erasmus könnt Ihr während des Praxis- bzw. Auslandssemesters in einem anderen europäischen Land studieren und dort Eure sozialen und kulturellen Kompetenzen erweitern – ein echter Pluspunkt für den Berufsstart.
Leistungen
Wer sich erfolgreich für einen Austauschplatz an einer unserer Erasmus-Partnerhochschulen bewirbt, erhält eine Befreiung von den Studiengebühren an der Gasthochschule. Außerdem nimmt die Bewerbung – parallel zur Zuteilung der Austauschplätze – auch am Vergabeprozess für Erasmus-Förderung teil. Studierende, die einen Austauschplatz zugesprochen bekommen, können für den Aufenthalt deshalb zusätzlich die folgenden Leistungen erhalten:
- Finanzielle Förderung, je nach Zielland zwischen 330 und 450 Euro pro Monat
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung sowie Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit in das Gastland nehmen und dort während des Aufenthaltes alleinerziehend sind
- Ein Teil der Geförderten kann darüber hinaus an einem Online-Sprachkurs teilnehmen, um sich auf die Arbeitssprache an der Gasthochschule oder auf die Landessprache vorzubereiten. Diese Kurse sind für fast alle europäischen Sprachen verfügbar, von Englisch bis Portugiesisch.
Auf den Bezug von BAföG hat die finanzielle Förderung in der Regel keine Auswirkungen, weil sie 300 Euro pro Monat nicht übersteigt.
Bewerbung
Die Austauschplätze und die finanzielle Förderung werden von der Hochschule Hamm-Lippstadt in einem Auswahlverfahren vergeben. Die Hochschule hat die folgenden Kriterien festgelegt:
- Vorbereitung, Durchführbarkeit und Schlüssigkeit des Vorhabens
- In Deinem Motivationsschreiben kannst Du Dich hierzu äußern
- In Bachelor-Studiengängen: Wird der Aufenthalt im Rahmen des Praxis-/Auslandssemesters durchgeführt? Vorhaben im Rahmen dieses Semesters erhalten Priorität - Akademische Leistungen (z.B. Noten, Anzahl bisher erreichte Credit Points)
- Qualität der Bewerbungsunterlagen (z.B. Sorgfalt)
- Bisherige finanzielle Förderung durch die Hochschule Hamm-Lippstadt, insbesondere innerhalb des Erasmus-Programms
- Weitere bereits vorhandene Zuschüsse für das Vorhaben (z.B. Stipendien)
- Gesellschaftliches Engagement
Die Entscheidung wird als Gesamtbetrachtung der genannten Kriterien getroffen. Im Einzelfall können weitere Umstände der Bewerbung in die Entscheidung einfließen.
Nähere Informationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen findet Ihr im Bewerbungsformular für Partnerhochschulen. Ein Rechtsanspruch auf einen Austauschplatz und Förderung besteht nicht.
Versicherung
Für die Dauer des Auslandsaufenthaltes seid Ihr gefordert, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Erasmus-Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des Deutschen Akademischen Austausch Diensts (DAAD) aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Eine Übersicht findet Ihr hier.
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Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
Ihr wollt Berufserfahrung sammeln und gleichzeitig eure Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte ausbauen? Das Erasmus-Programm unterstützt Euch dabei. Die Förderung ist verfügbar für Auslandspraktika in Unternehmen und anderen Einrichtungen in einem der 33 Erasmus-Länder. Dazu gehören alle Mitgliedstaaten der EU, die Türkei, Island, Norwegen, Mazedonien und Liechtenstein. Das Vorhaben muss eine Dauer von mindestens zwei Monaten haben. Geförderte Praktika im Wintersemester 2015/16 dürfen bereits in den letzten Wochen des Sommersemesters beginnen, z. B. in der zweiten Julihälfte 2015.
Aufenthalte an den folgenden Einrichtungen können nicht gefördert werden, um Interessenskonflikte und Doppelförderung zu vermeiden:
- EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (vollständige Liste hier)
- Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
Leistungen
Wer sich mit seinem Praktikumsvorhaben erfolgreich für Erasmus-Förderung bewirbt, erhält für den Aufenthalt die folgenden Leistungen:
- Finanzielle Förderung, je nach Zielland zwischen 435 und 555 Euro pro Monat
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung sowie Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit in das Gastland nehmen und dort während des Aufenthaltes alleinerziehend sind
- Ein Teil der Geförderten kann darüber hinaus an einem Online-Sprachkurs teilnehmen, um sich auf die Arbeitssprache des betreffenden Unternehmens oder auf die Landessprache vorzubereiten. Diese Kurse sind für fast alle europäischen Sprachen verfügbar, von Englisch bis Portugiesisch.
Auf den Bezug von BAföG hat die finanzielle Förderung in der Regel keine oder nur geringe Auswirkungen (Freibetrag von 300 Euro im Monat). Nähere Informationen hierzu gibt es auf der offiziellen BAföG-Seite.
Graduiertenpraktika
Studierende können auch im Anschluss an ihren Studienabschluss noch eine Förderung erhalten, wenn sie ein Auslandspraktikum im Erasmus-Raum absolvieren. Die Bewerbung muss erfolgen, so lange Ihr noch an unserer Hochschule immatrikuliert seid. Bewerbungen für Graduiertenpraktika nehmen wir laufend entgegen: Die Fristen im Juni und Januar sind für Euch in diesem Fall nicht relevant. Die Förderung beginnt dann frühestens ab der Exmatrikulation und ist maximal für die darauffolgenden zwölf Monate möglich. Weitere Informationen gibt es auf Anfrage im International Office.
Bewerbung
Die Förderung wird von der Hochschule Hamm-Lippstadt in einem Auswahlverfahren vergeben. Die Hochschule hat die folgenden Kriterien festgelegt:
- Vorbereitung, Durchführbarkeit und Schlüssigkeit des Vorhabens
- In Deinem Motivationsschreiben kannst Du Dich hierzu äußern
- In Bachelor-Studiengängen: Wird der Aufenthalt im Rahmen des Praxis-/Auslandssemesters durchgeführt? Vorhaben im Rahmen dieses Semesters erhalten Priorität
- Akademische Leistungen (z. B. Noten, Anzahl bisher erreichte Credit Points)
- Qualität der Bewerbungsunterlagen (z. B. Sorgfalt)
- Bisherige finanzielle Förderung durch die Hochschule Hamm-Lippstadt, insbesondere innerhalb des Erasmus-Programms
- Weitere bereits vorhandene Zuschüsse für das Vorhaben (z. B. Stipendien, Praktikumsgehalt)
- Gesellschaftliches Engagement
Die Entscheidung wird als Gesamtbetrachtung der genannten Kriterien getroffen. Im Einzelfall können weitere Umstände der Bewerbung in die Entscheidung einfließen.
Nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen werden berücksichtigt (Posteingang spätestens zum Ende des genannten Tages). Nähere Informationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen findet Ihr im Bewerbungsformular. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Versicherung
Für die Dauer des Auslandsaufenthaltes seid Ihr gefordert, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Für alle Teilnehmer am Erasmus-Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Eine Übersicht findet Ihr hier.
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Darlehen für Studierende
Das Erasmus-Programm bietet Studierenden, die ein ganzes Master-Studium in Europa absolvieren möchten, die Möglichkeit, dafür ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen.
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Für Lehrende und Hochschulpersonal
Lehrende und Hochschulpersonal können im Rahmen der Programmlinien STA (Mobilität zu Lehrzwecken) und STT (Mobilität zu Fort- und Weiterbildung) Förderung erhalten. Außerdem können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen. Informationen für Lehrende und Hochschulpersonal gibt es auf Anfrage im International Office.
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Zuschüsse für Studierende mit besonderen Bedürfnissen
Behinderte können im Rahmen einer Erasmus-Förderung einen Zuschuss erhalten. Auch für Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit in das Gastland nehmen und dort während des Aufenthaltes alleinerziehend sind, stehen zusätzliche Fördermittel zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu gibt es im International Office.
Hinweis: Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Welchen Umfang hat die Förderung?
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Ländergruppe 1: Dänemark, Finnland, Großbritannien und Nordirland (Hinweis zum Brexit beachten), Republik Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Erasmus-Förderung für Studienaufenthalte (SMS): 450 Euro pro Monat
- Erasmus-Förderung für Praktikumsaufenthalte (SMP): 555 Euro pro Monat
Hinweis zum Brexit: Es ist unklar, ob die britische Regierung und die Europäische Union eine Einigung zur Zukunft des Erasmus-Programms erzielen werden. Möglicherweise wird das Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland) auch nach dem Brexit zum Erasmus-Raum gehören, so dass wir Praktika in diesem Land weiterhin fördern können. Es erscheint aber ebenso möglich, dass das Land nicht nur aus der Europäischen Union austritt, sondern auch aus dem Erasmus-Raum. Aktuelle Informationen erhaltet Ihr auf Anfrage im International Office.
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Ländergruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Erasmus-Förderung für Studienaufenthalte (SMS): 390 Euro pro Monat
- Erasmus-Förderung für Praktikumsaufenthalte (SMP): 495 Euro pro Monat
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Ländergruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien (FYROM), Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
- Erasmus-Förderung für Studienaufenthalte (SMS): 330 Euro pro Monat
- Erasmus-Förderung für Praktikumsaufenthalte (SMP): 435 Euro pro Monat
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Hinweis zum Umfang der Förderung
Eine Förderung ist in der Regel nur für einen Teil des Auslandsaufenthaltes möglich, zum Beispiel für die ersten drei Monate eines viermonatigen Praktikums. Die Förderraten gelten für Studierende der Hochschule Hamm-Lippstadt für Aufenthalte im akademischen Jahr 2019/20.